Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Einleitung

1.1 Geltungsbereich

Für jegliche Nutzung und jegliche Nutzungsart der Plattform «primestate.ch» durch die Plattformnutzer gelten ausschliesslich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Primestate (AGB) und darin referenzierten Vereinbarungen und Unterlagen.

1.2 Gegenstand

Die Primestate AG (Primestate) betreibt eine digitale Vermittlungsplattform für Schweizer Off-Market Immobilien, die über elektronische Anwendungen zugänglich ist (Plattform). Über die Plattform können Anbieter ihre Immobilien einem geprüften Investorenkreis zugänglich machen, während Investoren Zugang zu Informationen über Off-Market Immobilien erhalten, die ihrer individuellen Investitionsstrategie und ihren Suchkriterien entsprechen. Kommt es infolge der Vermittlung über die Plattform zu einer Transaktion, erhält Primestate von sowohl dem Investor als auch dem Anbieter eine Vermittlungsgebühr.

Es gelten folgende Definitionen:

  • Anbieter sind natürliche und juristische Personen, welche auf der Plattform Off-Market Immobilien anbieten. Die Anbieter können in eigenem Namen und auf eigene Rechnung oder im Auftrag eines Grundeigentümers oder einer Grundeigentümerin die Off-Market Immobilien auf der Plattform anbieten. Das Angebot auf der Plattform erfolgt jedoch immer auf eigenes Risiko.

  • Investoren sind natürliche und juristische Personen, welche über die Plattform Off-Market Immobilien suchen und zu erwerben beabsichtigen. Die Investoren können dabei in eigenem Namen und auf eigene Rechnung oder im Auftrag eines Erwerbers oder einer Erwerberin Off-Market Immobilien auf der Plattform suchen. Die Nutzung der Plattform erfolgt jedoch immer auf eigenes Risiko.

  • Plattformnutzer sind Anbieter und Investoren

  • Off-Market Immobilien sind Grundstücke in der Schweiz, die zum Verkauf stehen, jedoch nicht auf öffentlich zugänglichen Plattformen, in Inseraten oder anderen allgemein zugänglichen Vermarktungskanälen angeboten werden. Die Nutzung der Plattform ist ausschliesslich für solche Off-Market Immobilien vorgesehen. Immobilien, die öffentlich angeboten werden oder wurden, dürfen nicht über die Plattform vermittelt werden. Entsprechende Angebote werden von der Plattform ohne Vorankündigung entfernt.

1.3 Primestate ist ausschliesslich Vermittlerin

Primestate ist – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart oder gekennzeichnet – nicht selbst Vertragspartei beim Verkauf der auf der Plattform angebotenen Off-Market Immobilien. Primestate tritt ausschliesslich als Betreiberin der Plattform auf und vermittelt das Angebot des jeweiligen Anbieters mit dem Erwerbsinteresse eines registrierten Investors.  

Die Verantwortung für sämtliche Informationen im Zusammenhang mit über die Plattform angebotenen Off-Market Immobilien sowie für die Abgabe von Interessensbekundungen liegt ausschliesslich beim jeweiligen Anbieter bzw. Investor. Plattformnutzer handeln auf der Plattform stets in eigenem Namen und auf eigenes Risiko. Primestate übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der von den Nutzern bereitgestellten Inhalte.

1.4 Registrierung 

Die Nutzung der Plattform setzt eine vorgängige Registrierung als Anbieter oder Investor voraus. Die Registrierung erfolgt im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens, bei dem die Interessenten bestimmte Angaben zu ihrer Person sowie zu ihrem Vermittlungs- bzw. Investitionsinteresse machen müssen.

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens ist zudem eine Geheimhaltungserklärung gemäss den Vorgaben von Primestate abzugeben. Erst nach vollständigem Eingang aller angeforderten Unterlagen und der unterzeichneten Geheimhaltungserklärung wird die Bewerbung geprüft. Primestate behält sich das Recht vor, Bewerbungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder anzunehmen. Ein Anspruch auf Zulassung zur Plattform besteht nicht. Die Plattform darf ausschliesslich von registrierten und durch Primestate akzeptierten Plattformnutzern verwendet werden.

1.5 Verstoss gegen diese AGB

Primestate behält es sich beim Verstoss gegen eine oder mehrere Bestimmungen der vorliegenden AGB vor, das Konto der Plattformnutzer vorübergehend zu sperren oder dauerhaft zu löschen oder einzelne Off-Market Immobilien von der Plattform zu entfernen.

2. Spezifische Bestimmungen für Anbieter

2.1 Vertragsschluss

Der Vertrag zwischen dem Anbieter und Primestate kommt zustande, wenn der Anbieter sich auf der Plattform registriert und auf der Plattform eine entsprechende Bestätigung (Annahme) von Primestate erhält. 

Ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Investor kommt zustande, wenn der Anbieter bzw. Eigentümer der Off-Market Immobilie und der Investor oder eine vom Investor vertretene Person entweder einen öffentlich beurkundeten Grundstückkaufvertrag betreffend die Off-Market Immobilie oder einen Vertrag über die Übertragung von Anteilen an einer Gesellschaft (Off-Market Immobiliengesellschaft), welche Eigentümerin der Off-Market Immobilie ist, abschliessen (Vertragsschluss). Primestate ist nicht Vertragspartei dieses Rechtsgeschäfts und übernimmt keine Verantwortung für dessen Zustandekommen oder Durchführung. Die Rolle von Primestate beschränkt sich ausschliesslich auf die Vermittlung zwischen Anbieter und Investor über die Plattform.

2.2 Gebühren für den Anbieter

Bei einem erfolgreichen Vertragsschluss schuldet der Anbieter Primestate eine Gebühr in der Höhe von 0.3% des Kaufpreises für die Off-Market Immobilie oder des Kaufpreises für alle Anteile der Off-Market Immobiliengesellschaft (Anbieter-Gebühr). 

Mit Annahme dieser AGB verpflichtet sich der Anbieter, die vereinbarte Anbieter-Gebühr zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer bei einem erfolgreichen Vertragsschluss zu entrichten. Die Gebühr wird 30 Tage nach erfolgreichem Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Der Anbieter ist verpflichtet, Primestate unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf (5) Werktagen, über den Abschluss eines entsprechenden Vertrags zu informieren. Nach Eingang dieser Mitteilung stellt Primestate die Rechnung aus. Unabhängig vom Eingang der Mitteilung bleibt die Gebühr in jedem Fall innert 30 Tagen ab Vertragsschluss fällig.

2.3 Verbot der öffentlicher Listung

Auf der Plattform werden nur Off-Market Immobilien vermittelt, d.h. dass es dem Anbieter untersagt ist, die über die Plattform angebotene Off-Market Immobilie auf öffentlich zugänglichen Plattformen, in Netzwerken, Maklerlisten oder vergleichbaren Vertriebskanälen anzubieten oder zu bewerben. Dieses Verbot betrifft die Zeit während dem Angebot auf der Plattform. 

Verstösse gegen diese Bestimmung berechtigen Primestate zur sofortigen Löschung des Angebots, zur Sperrung des Nutzerkontos sowie zur Geltendmachung weiterer rechtlicher Ansprüche.

3. Spezifische Bestimmungen für Investoren

3.1 Vertragsschluss 

Der Vertrag zwischen dem Investor und Primestate kommt zustande, wenn der Investor sich erfolgreich auf der Plattform registriert und auf der Plattform eine entsprechende Bestätigung (Annahme) von Primestate erhält. 

Ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Investor kommt zustande, wenn zwischen dem Anbieter bzw. Eigentümer der Off-Market Immobilie und dem Investor ein Vertragsabschluss nach Ziff. 2.1 zustande kommt. Primestate ist nicht Vertragspartei dieses Rechtsgeschäfts und übernimmt keine Verantwortung für dessen Zustandekommen oder Durchführung. Die Rolle von Primestate beschränkt sich ausschliesslich auf die Vermittlung zwischen Anbieter und Investor über die Plattform.

3.2 Gebühren für den Investor

Bei einem erfolgreichen Vertragsschluss schuldet der Investor Primestate eine Gebühr in der Höhe von 0.3% des Kaufpreises für die Off-Market Immobilie oder des Kaufpreises für alle Anteile der Off-Market Immobiliengesellschaft (Investor-Gebühr). 

Mit Annahme dieser AGB verpflichtet sich der Investor, die vereinbarte Investor-Gebühr zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer bei einem erfolgreichen Vertragsschluss zu entrichten. Die Gebühr wird 30 Tage nach erfolgreichem Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Der Investor ist verpflichtet, Primestate unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf (5) Werktagen, über den Abschluss eines entsprechenden Vertrags zu informieren. Nach Eingang dieser Mitteilung stellt Primestate die Rechnung aus. Unabhängig vom Eingang der Mitteilung bleibt die Gebühr in jedem Fall innert 30 Tagen ab Vertragsschluss fällig.

4. Gemeinsame Bestimmungen für Plattformnutzer

4.1 Informationen der Plattformnutzer 

Die Plattformnutzer sind verpflichtet, bei der Registrierung sowie während der gesamten Dauer der Nutzung der Plattform vollständige, korrekte und aktuelle Angaben zu ihrer Person, ihren Kontaktdaten sowie zu allen relevanten Informationen im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform und der Off-Market Immobilie zu machen. Insbesondere dürfen keine unrichtigen, irreführenden oder unvollständigen Informationen zu angebotenen Off-Market Immobilien, Investitionsabsichten oder persönlichen bzw. geschäftlichen Verhältnissen übermittelt oder auf der Plattform veröffentlicht werden.

Die Nutzer verpflichten sich, Änderungen ihrer Daten unverzüglich über die vorgesehenen Funktionen in ihrem Nutzerkonto zu aktualisieren. Primestate kommuniziert mit Plattformnutzern primär über die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse. Für den Erhalt, die Kenntnisnahme und die technische Zugänglichkeit dieser Mitteilungen sind allein die Nutzer verantwortlich.

4.2 Gebührenmodell

Die Plattformnutzer nehmen zur Kenntnis und anerkennen ausdrücklich, dass Primestate im Falle einer erfolgreichen Vermittlung einer Off-Market Immobilie bzw. bei einem erfolgreichen Vertragsschluss sowohl vom Anbieter als auch vom Investor eine Gebühr erhebt.

4.3 Umgehungsverbot 

Die Plattformnutzer verpflichten sich, sämtliche Kommunikation und Verhandlungen im Zusammenhang mit über die Plattform vermittelte Off-Market Immobilien grundsätzlich über die Plattform abzuwickeln. Kommt es zwischen einem Anbieter und einem Investor zu einem Vertragsabschluss betreffend eine über die Plattform angebotene oder vermittelte Off-Market Immobilie (sei es durch direkten Erwerb der Off-Market Immobilie oder indirekten durch Erwerb von Anteilen einer Off-Market-Immobiliengesellschaft), ist in jedem Fall die Anbieter-Gebühr und die Investor-Gebühr zur Zahlung fällig.

Ein Umgehungsgeschäft, bei dem der Anbieter oder der Investor eine Transaktion ausserhalb der Plattform oder unter Einbezug Dritter durchführt, um die Gebührenpflicht gegenüber Primestate zu umgehen, ist unzulässig. In einem solchen Fall hat Primestate Anspruch auf die volle Anbieter-Gebühr und die volle Investor-Gebühr, wie wenn die Transaktion über die Plattform erfolgt wäre.

Darüber hinaus behält sich Primestate vor, bei vorsätzlicher Umgehung rechtliche Schritte einzuleiten sowie Schadenersatz geltend zu machen.

4.4 Betrieb der Plattform und Wartung

Primestate stellt den Plattformnutzern die Plattform und die damit verbundenen Dienste, insbesondere einen Fernzugriff, gemäss den branchenüblichen Standards zur Verfügung und bemüht sich um eine bestmögliche Verfügbarkeit und einen bestmöglichen Zugang. Primestate übernimmt jedoch keine Gewähr für eine ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform oder der damit verbundenen Dienste. Primestate behält sich das Recht vor, die Nutzung der Plattform bei Bedarf vorübergehend einzuschränken.

Primestate ist berechtigt, die Plattform oder Teile davon jederzeit für Wartung, Verbesserung oder technische Anpassungen ausser Betrieb zu nehmen. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit im Voraus auf der Plattform angekündigt. 

Primestate stellt den Plattformnutzern Supportleistungen für die Plattform in dem Umfang zur Verfügung, wie dies nach dem Ermessen von Primestate angemessen und erforderlich ist. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Art, einen bestimmten Umfang oder eine bestimmte Reaktionszeit des Supports, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

Primestate haftet nicht für Schäden, die aus einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit der Plattform, Verzögerungen im Support oder technischen Störungen entstehen.

4.5 Nutzung der Plattform

Mit der Nutzung der Plattform akzeptieren die Plattformnutzer, dass Primestate keine Garantien jeglicher Art übernimmt, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf die ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform, die Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck oder die Freiheit von Fehlern oder Ausfällen.

4.6 Kommunikation durch Primestate und Zugriff auf Informationen

Die Rechnungsstellung, Berichte oder sonstige Kommunikation zwischen Primestate und den Plattformnutzern erfolgen entweder schriftlich, in elektronischer Form per E-Mail oder digital über die Plattform. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen aus Ziff. 4.9der vorliegenden AGB.

4.7 Verantwortung für die Transaktionen

Die Plattformnutzer tragen die alleinige Verantwortung aus und im Zusammenhang mit der Durchführung einer Transaktion betreffend eine Off-Market Immobilie, sowie für die Rechtmässigkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität für Informationen und Materialien, welche von den Anbietern bzw. Investoren einander zugänglich gemacht oder mitgeteilt werden.

Primestate übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit von Informationen, die durch die Plattformnutzer auf der Plattform zugänglich gemacht werden. Hierfür sind ausschliesslich die Anbieter bzw. Investoren verantwortlich.

4.8 Entzug der Nutzungsberechtigung der Plattform

Primestate ist berechtigt, die Nutzung der Plattform durch einen Anbieter oder einen Investor jederzeit mit sofortiger Wirkung zu unterbinden, wenn Primestate feststellt, dass der Anbieter oder Investoren die vorliegenden AGB verletzt oder die Reputation der Plattform beschädigt. Diese Massnahme muss Primestate nicht im Voraus ankündigen.

4.9 Anfragen von Plattformnutzern

Anfragen von Plattformnutzern zur Plattform sind Primestate ausschliesslich via E-Mail: info@primestate.ch einzureichen. Anfragen werden innert angemessener Frist beantwortet.

5. Haftung

Primestate haftet nicht für leichte und mittlere Fahrlässigkeit, inklusive daraus resultierende mittelbare Schäden.

Primestate betreibt ausschliesslich die Plattform und übernimmt keine Haftung für Verluste, Schäden oder Verletzungen jeglicher Art, die vor, während, nach oder sonst wie im Zusammenhang mit einer Transaktion betreffend eine Off-Market Immobilie entstehen.

6. Immaterialgüter- und andere Rechte

6.1 Rechte an der Plattform

Alle Rechte, Titel und Ansprüche an der Plattform, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf die zugrunde liegende Software, den Quellcode, das Design, die Inhalte, Marken, Logos, Texte, Bilder, Datenbanken und andere Elemente, bleiben ausschliessliches Eigentum von Primestate oder ihrer Lizenzgeber. Dies umfasst sämtliche Immaterialgüterrechte, einschliesslich Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte und Designrechte.

6.2 Einräumung eines Nutzungsrechts

Den Plattformnutzern wird ein beschränktes, nicht exklusives, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und jederzeit widerrufliches Recht eingeräumt, die Plattform gemäss diesen AGB und ausschliesslich für die vorgesehenen Zwecke zu nutzen.

6.3 Verbotene Handlungen

Den Plattformnutzern ist es untersagt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Primestate (i) die Plattform oder Teile davon zu kopieren, zu modifizieren, anzupassen, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode zu entschlüsseln, es sei denn, dies ist durch zwingendes schweizerisches Recht erlaubt, (ii) die Plattform für rechtswidrige Zwecke oder in einer Weise zu nutzen, die die Rechte von Primestate oder Dritten verletzt, oder (iii) automatisierte Systeme (z.B. Bots, Scraping-Tools) zu verwenden, um auf die Plattform zuzugreifen oder Inhalte zu extrahieren.

6.4 Schutz der Rechte

Die Plattformnutzer anerkennen, dass die Plattform durch Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht und andere Schutzrechte nach schweizerischem Recht geschützt ist. Jegliche unbefugte Nutzung, Verbreitung oder Verletzung dieser Rechte ist untersagt und kann zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

6.5 Änderungen und Updates

Primestate behält sich das Recht vor, die Plattform oder Teile davon jederzeit zu ändern, zu aktualisieren oder einzustellen. Die Plattformnutzer haben keinen Anspruch auf eine bestimmte Funktionalität der Plattform.

6.6 Inhalte von Plattformnutzer

6.6.1 Lizenz zur Nutzung von Inhalten

Plattformnutzer, die Inhalte (z.B. Texte, Bilder, Videos, Bewertungen) auf der Plattform bereitstellen, räumen Primestate ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein, diese Inhalte für den Betrieb der Plattform und insbesondere die Vermittlung der Off-Market Immobilie zu verwenden.

6.6.2 Eigentum an Inhalten von Plattformnutzer

Das Eigentum an den von den Plattformnutzern bereitgestellten Inhalten verbleibt bei den Plattformnutzern, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden. Die Plattformnutzer sichern jedoch zu, dass sie über alle erforderlichen Rechte verfügen, um die Inhalte bereitzustellen und die genannten Nutzungsrechte einzuräumen.

6.6.3 Unzulässige Inhalte

Die Plattformnutzer dürfen keine Inhalte auf der Plattform zugänglich machen oder hochladen, die (i) rechtswidrig, beleidigend, diskriminierend oder anderweitig unangemessen sind, (ii) die Rechte Dritter, insbesondere Immaterialgüterrechte, verletzen, oder (iii) Schadsoftware oder andere schädliche Komponenten enthalten.

6.6.4 Löschung von Inhalten

Primestate behält sich das Recht vor, Inhalte von Plattformnutzern ohne Vorankündigung zu entfernen, wenn diese gegen die AGB oder geltendes Recht verstossen.

5. Geheimhaltung

Sämtliche über die Plattform zugänglichen Informationen, insbesondere Angaben zu Off-Market Immobilien, Eigentümern, Anbietern, Investoren, Preisvorstellungen, Transaktionsstrukturen sowie sämtliche weiteren nicht öffentlich bekannten wirtschaftlichen, finanziellen, rechtlichen oder technischen Informationen, gelten als vertraulich und unterliegen einer absoluten Geheimhaltungspflicht.

Plattformnutzer verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Nutzung der Plattform bekannt werden, ausschliesslich zum Zweck der Prüfung eines möglichen Erwerbs bzw. Verkaufs einer Off-Market Immobilie zu verwenden und Dritten nicht zugänglich zu machen, es sei denn, dies ist zur Durchführung der Transaktion erforderlich und die betreffenden Dritten unterstehen ihrerseits einer gleichwertigen Geheimhaltungsverpflichtung.

Voraussetzung für die Registrierung auf der Plattform ist die Unterzeichnung einer gesonderten Geheimhaltungserklärung, welche integraler Bestandteil des Vertragsverhältnisses mit Primestate bildet.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Änderung der AGB

Primestate behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf der Website von Primestate veröffentlicht. Die Änderungen treten in Kraft, sobald diese auf der Website und/oder in der App/Mobile-Anwendung veröffentlicht wurden.

8.2 Verrechnung von Forderungen

Die Plattformnutzer verzichten darauf, Forderungen gegenüber Primestate zur Verrechnung zu bringen.

8.3 Salvatorische Klausel

Sollte zu irgendeinem Zeitpunkt eine Bestimmung dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch weder die Wirksamkeit noch die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen oder des übrigen Teils der Bestimmung in irgendeiner Weise berührt oder beeinträchtigt.

Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung oder der unwirksame Teil wird durch eine wirksame oder durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die dem ursprünglichen Willen entsprechenden Bestimmung am ehesten entspricht und so weit wie möglich das gleiche wirtschaftliche Ergebnis erzielt. Entsprechendes gilt im Falle von Lücken.

8.4 Anwendbares Recht

Diese AGB sowie alle aus oder im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis zwischen Primestate und den Plattformnutzern entstehenden Streitigkeiten unterliegen in jeder Hinsicht dem schweizerischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Vorschriften und internationaler Verträge (insbesondere des UN-Kaufrechts).

8.5 Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der Gesellschaft ausschliesslich zuständig, sofern keine zwingenden gesetzlichen Gerichtstände vorgesehen sind.